Infos zur Prüfung
Visunia GmbH
Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung für Motor- und Segelschiff
bitcoin
Infos zur Motorboot und Segelprüfung

Der Bewerber für den Schiffsführerausweis hat seine Befähigung in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen.
Die Theorieprüfung umfasst 60 interkantonale Fragen aus dem Fragenkatalog und ist für die Kat. A und Kat. D identisch.
Sie wird am PC mehrheitlich durchgeführt und gilt als bestanden wenn 56 Fragen richtig beantwortet sind.

Kategorien und Mindestalter

Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich wenn:
die Antriebsleistung 6 kW übersteigt
die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt

Wer ein Schiff mit Maschinenantrieb führt muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Kategorie A
Schiffe mit Maschinenantrieb soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen
18 Jahre

Kategorie B
Fahrgastschiffe
20 Jahre

Kategorie C
Güterschiffe mit Maschinenantrieb
20 Jahre

Kategorie D
Segelschiffe
14 Jahre

Kategorie E
Schiffe besonderer Bauart
20 Jahre

Erteilungsgesuch für den Schiffsführerausweis
Für den Erwerb eines Schiffsführerausweises oder einer neuen Kategorie ist der Wohnsitzkanton zuständig. Für jede Kategorie ist ein separates Erteilungsgesuch einzureichen. Bei Minderjährigen ist ebenfalls die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters nötig.

Erforderliche Beilagen:

Alle Kategorien
Passfoto in Fotoqualität (mind. 35x45 mm) Ärztliches Zeugnis ab dem 65. Altersjahr

Kategorie B
Auszug Strafregister, Bundesamt für Justiz, Bern Med. Kontrolluntersuch Nachweis Fahrpraxis (siehe unten)

Kategorie C
Auszug Strafregister, Bundesamt für Justiz, Bern Med. Kontrolluntersuch Nachweis Fahrpraxis (siehe unten)

Nachweis Fahrpraxis
Der Bewerber um den Führerausweis der Kategorie B hat nachzuweisen: * Mindestens 75 Tage Fahrpraxis auf dem Gewässer, für das der Ausweis gelten soll, wenn die zulässige Fahrgastzahl 60 Personen nicht übersteigt. * 150 Tage Fahrpraxis, davon mindestens 100 Tage auf dem Gewässer, für das der Ausweis gelten soll, bei einer Fahrgastzahl von mehr als 60 Personen. *25 bzw. 50 Tage Fahrpraxis, wenn er Inhaber eines Führerausweises der Kategorie C ist. Der Bewerber um den Führerausweis der Kategorie C hat eine Fahrpraxis von 150 Tagen nachzuweisen. Ist er Inhaber eines Ausweises der Kategorie B für Schiffe mit weniger als 60 Personen, genügen zehn Tage. Die Fahrpraxis muss auf einem Schiff derjenigen Kategorie geleistet worden sein, zu dessen Führung der Führerausweis berechtigen soll. Sie ist anhand eines Schiffsdienstbuches oder einer anderen Urkunde (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers oder Schiffshalters) nachzuweisen. Als Fahrzeit wird die Zeit anerkannt, während welcher sich der Bewerber auf einem im Einsatz stehenden Fahrzeug befindet und mit den Aufgaben der Schiffsführung vertraut gemacht wird. Ein Tag wird angerechnet, wenn die Ausbildungs- bzw. Fahrzeit an Bord eines Schiffes in Betrieb an diesem Tag mindestens fünf Stunden beträgt. Bei Führerausweisen für Schifffahrtsunternehmen, die der Aufsicht des Bundes unterstehen, gelten die Bestimmungen der Schiffbauverordnung vom 14. März 1994

Lernfahrten und Lernmaterial

Die schweizerische Binnenschifffahrt kennt keinen Lernfahrausweis. Für Lernfahrten ist das Mindestalter einzuhalten und es ist ein Schiffsführer der jeweiligen Kategorie als Begleitperson erforderlich.


Impressionen auf dem See
Sehen Sie sich einige Eindrücke vom Zürichsee und Zugersee
Seebild01
Seebild02
Seebild03
Seebild04