Die praktische Prüfung für Motorboote und Segelschiffe kann erst nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden.
Zuständig für die Prüfungsabnahme ist die Behörde des Wohnsitzkantons. Auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin kann die Prüfung in einem anderen Kanton abgelegt werden. Sobald der Bewerber für den praktischen Teil ausgebildet ist, kann er sich anmelden (resp. der Fahrlehrer). Der Prüfungstermin wird schriftlich bestätigt. An der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der Bewerber ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann.
Die Prüfung ist auf einem Schiff jener Kategorie abzulegen, für die der Bewerber den Ausweis erlangen will. Das Prüfungsschiff muss in sauberem Zustand und immatrikuliert sein (keine Schiffe mit Werftnummern).